Letzte Aktualisierung: März 2026

Datenverarbeitungsvertrag (DPA)

Dieser Datenverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der Vereinbarung zwischen:

dem Kunden (Verantwortlicher)

und

Mycomp IT-Services GmbH („Auftragsverarbeiter“)

1. Gegenstand

Die Verarbeitung erfolgt zum Betrieb der easeout-Plattform für das Abwesenheitsmanagement.

2. Dauer

Die Verarbeitung dauert für die Laufzeit des Abonnements des Kunden an.

3. Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung umfasst:

  • Urlaubsanträge von Mitarbeitenden
  • Abwesenheitserfassung
  • Genehmigungsabläufe
  • Kalendersynchronisierung
  • Berichte

4. Kategorien von Daten

Der Auftragsverarbeiter kann folgende Daten verarbeiten:

  • Namen von Mitarbeitenden
  • E-Mail-Adressen
  • Mitarbeiterkennungen
  • Urlaubsanträge
  • Abwesenheitsdaten
  • Kalendereinträge

5. Kategorien betroffener Personen

Betroffene Personen sind Mitarbeitende und Administratoren der Kundenorganisation.

6. Pflichten des Auftragsverarbeiters

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich:

  • Daten nur auf dokumentierte Weisung zu verarbeiten
  • Vertraulichkeit zu wahren
  • angemessene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen
  • den Verantwortlichen bei datenschutzrechtlichen Anfragen soweit anwendbar zu unterstützen

7. Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragsverarbeiter kann Unterauftragsverarbeiter einsetzen, darunter:

  • Infrastruktur-Anbieter
  • Zahlungsdienstleister
  • Microsoft-Dienste für Integrationen

Alle Unterauftragsverarbeiter müssen angemessene Datenschutzstandards einhalten.

8. Sicherheitsmaßnahmen

Zu den Sicherheitsmaßnahmen gehören:

  • verschlüsselte Datenübertragung
  • Zugriffskontrollmechanismen
  • sichere Cloud-Infrastruktur
  • Monitoring und Protokollierung

9. Meldung von Datenschutzverletzungen

Der Auftragsverarbeiter informiert den Kunden unverzüglich, nachdem ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt geworden ist.

10. Datenlöschung

Nach Beendigung des Dienstes werden personenbezogene Daten innerhalb von 30 Tagen gelöscht, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

11. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Schweiz.